AGB ASTKUECHEN
Allgemeine Geschäfts-Liefer-und Verkaufsbedingungen
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Die Annahme des für den Besteller verbindlichen Auftrages kann von uns innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich abgelehnt werden. Erfolgt kein Widerspruch, gilt der Kaufvertrag auf Grund des umseitigen Auftrages und folgenden Bedingungen als abgeschlossen. Grundsätzlich gelten nur die in diesem Vertrag schriftlich festgehalten festgehaltenen Vereinbarungen.
ÄNDERUNGEN
Änderungswünschen des Käufers kann nur Rechnung getragen werden, wenn diese von unseren Vorlieferanten noch berücksichtigt werden können. Ein Rechtsanspruch auf derartige Abänderungen und etwaigen Umtausch besteht nicht.
ABWEICHUNGSVORBEHALT
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster bzw. Katalog verkauft. Handelsübliche Maserungs- bzw. Farbabweichungen bei Möbeloberflächen und Textilien bleiben vorbehalten.
PREISE
Alle unsere Preise sind Festpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
ANZAHLUNG
Eine Anzahlung ist in vereinbarter Höhe grundsätzlich unmittelbar nach Auftragsunterfertigung zu leisten. Die Auftragserteilung an unseren Vorlieferanten kann erst am Tag des Einganges des vereinbarten Anzahlungsbetrages erfolgen. Zugesagte bzw. vereinbarte Lieferfristen laufen daher erst ab diesem Zeitpunkt. Fixtermine sind nur bei termingerechter Leistung einer allenfalls vereinbarten Anzahlung verbindlich.
LIEFERFRISTEN UND RÜCKTRITTSRECHT
Bei Nichteinhaltung einer einer vereinbarten Lieferwoche hat der Käufer eine der Lieferzeit unseres Vorlieferanten angemessene Nachfrist, mindestens 4 Wochen zu setzen, deren Lauf mit der schriftlichen Inverzugssetzung beginnt. Nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes in Fällen höherer gewalt auch auf Seiten des Vorlieferanten, die sich auf die Lieferfristen auswirken, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und begründen keinerlei Ersatzansprüche. Die Lieferverpflichtung erlischt, wenn der Vorlieferant seiner Erfüllungspflicht nicht nachkommen kann (z.B. höhere Gewalt) und dies dem Kunden schriftlich mitteilt wird. Etwaige Ansprüche aus einem Liefervertrag aus oben angeführten oder anderen Gründen können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden (z.B. Ersatzbeschaffung, Ersatzvornahme, Nichtbenützbarkeit, Folgeschäden jedweder Art), ein Rücktrittsrecht unter Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen bleibt unbenommen.
STORNO
Bestellte Waren und Sonderanfertigungen sind von einer Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
ABNAHME
Der Käufer wird unmittelbar nach Warenverfügbarkeit vom Verkäufer verständigt und hat die umgehende Warenübernahme unter Berücksichtigung vorab schriftlich erfolgter Sonderterminvereinbarung zu ermöglichen. Sollte Abnahmeverzug eintreten, hat der Käufer den gesamten Restbetrag sofort zu entrichten. Daert der Abnahmeverzug länger als 4 Wochen gerechnet vom Zeitpunkt der Verständigung, so sind zusätzlich 2% p.m. vom Auftragswert als Lagergebühr zu bezahlen. Nimmt der Käufer die Ware trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, Erfüllung des vertrages zu fordern.
LIEFERUNG UND MONTAGE
Der Käufer haftet dafür, daß der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln des Möbeltransports möglich ist. Etwaige Anschlußarbeiten für Elektro-, Gas- und Wassergeräte sind in unserer Montage nicht enthalten. Der Käufer hat auf Risken, wie z.B. Verlauf von elektrischen oder Wasserleitungen, Eignung von Wänden etc. aufmerksam zu machen.
GEWÄHRLEISTUNG
Offene Mängel der Ware sind unverzüglich bei Warenübernahme festzuhalten, später sichtbar werdende sind dem Verkäufer sofort schriftlich bekanntzugeben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Käufer durch normalen Verschleiß, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Ferner erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf die in Punkt 2 angeführten handelsüblichen Beschaffenheitsabweichungen.Grundsätzlich gelten auch hier die Bedingungen über die Lieferfristen. Der Verkäufer leistet Gewähr mit folgender Maßgabe: Für Mängel die nachweisbar vor Lieferung entstanden sind, wird insofern Ersatz geleistet, als die Ware nach freiem ermessen des verkäufers entweder durch eine neue ersetzt wird oder auf Kosten des Verkäufers nachgebessert wird. Zur Vornahme dieser Handlung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeitund Gelegenheit zu Gewähren, andernfalls ist der verkäufer von der Nachbesserungs- bzw. Ersatzverpflichtungbefreit, ohne das der Käufer daraus Ansprüche erwirbt.
ZAHLUNG
Die Zahlung hat spätestens bei Warenübernahme zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. über der jeweiligen Bankrate. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenforderungen bleibt die Ware uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers. Werden vereinbarte Zahlungsziele nach Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von 10 tagen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzuverlangen, wobei die Geltendmachung von Schadenersatz für für Entwertung und Abnützung, Entschädigung für Transport- und Montagespesen und etwaige Rechtskosten vorbehalten bleibt.
URHEBERRECHTE
Sämtliche Planungsunterlagenund Entwürfe sind unser geistiges Eigentum und dürfen entsprechend den einschlägigen Gesetzesbestimmungen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder weitergegeben noch verwertet werden.